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   OLG Hamburg, 15.11.2021 - 15 U 69/20   

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https://dejure.org/2021,61875
OLG Hamburg, 15.11.2021 - 15 U 69/20 (https://dejure.org/2021,61875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2021 - 15 U 69/20 (https://dejure.org/2021,61875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2021 - 15 U 69/20 (https://dejure.org/2021,61875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Seat Alhambra mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Ausreichende Verbraucher-Kenntnis von Abgasmanipulationen im VW-Konzern im September 2015

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 24.01.2020 - 329 O 104/19

    Abgasskandal: Seat - Hersteller - Delikt

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2021 - 15 U 69/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 24. Januar 2020, Az.: 329 O 104/19 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    das am 24. Januar 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Hamburg, 329 O 104/19 im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 248/17

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels erneuter Anhörung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2021 - 15 U 69/20
    Die vom erkennenden Gericht noch einmal vorzunehmende persönliche Anhörung des Klägers (BGH Urteil vom 21. März 2018, Az.: IV ZR 248/17 in: NJW 2018, 2334, 2335; Wieczorek/Schütze-Gerken, Kommentar zur ZPO , § 529 Rdnr. 37) hat darüber hinaus ergeben, dass der Kläger nicht nur seine Angaben vor Landgericht bestätigt und wiederholt hat, nach denen er bei Erwerb des Fahrzeugs schon vom Dieselskandal gehört hatte.
  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2021 - 15 U 69/20
    Jedermann durch die Presseveröffentlichungen davon wusste, lässt der BGH ausdrücklich nicht ausreichen (BGH Urteil vom 29. Juli 2021, Az.: VI ZR 1118/20).
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